Einwohnerversammlung der Stadt Wedel

Am Dienstag, den 13. Mai 2025, 19 Uhr, findet die nächste Einwohnerversammlung der Stadt Wedel im Ratssaal des Rathauses statt. Eingeladen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wedel. Diskutiert werden wichtige Angelegenheiten der Stadt, wie z. B. die Sanierung des Haushalts und die Sicherheit in Wedel. Man kann Fragen stellen und eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. Geleitet wird die Versammlung von Stadtpräsident Julian Fresch, dem Vorsitzenden des Rates der Stadt Wedel.

Infos über die Einwohnerversammlung hat Wedel TV in einem Beitrag zusammengefasst: https://wedel-tv.com/einwohnerversammlung-am-13-mai-2025-19-uhr-worum-geht-es/

Und wer es näher wissen will, lese den § 13 der Hauptsatzung der Stadt Wedel, der beinhaltet die Durchführung einer jährlichen Einwohnerversammlung:

(1) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident soll einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das Recht des Rates, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist von der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten eine Tagesordnung aufzustellen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekanntzugeben. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 50 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind.

(3) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis zu fünf Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.

(4) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Stadt und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht die Angelegenheiten der Stadt betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:

1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,

2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,

3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren,

4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde und

5. das Ergebnis der Abstimmung.

Die Niederschrift wird von der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten und der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung, die im Rat behandelt werden müssen, sollen diesem zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

11 months ago
Rathaus Wedel
Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel
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