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SUMMARY:Einwohnerversammlung der Stadt Wedel
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DESCRIPTION:Am Dienstag\, den 13. Mai 2025\, 19 Uhr\, findet die nächste Ei
	nwohnerversammlung\nder Stadt Wedel im Ratssaal des Rathauses statt. Einge
	laden sind alle\nEinwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wedel. Diskutiert 
	werden wichtige\nAngelegenheiten der Stadt\, wie z. B. die Sanierung des H
	aushalts und die\nSicherheit in Wedel. Man kann Fragen stellen und eigene 
	Vorschläge und\nAnregungen einbringen. Geleitet wird die Versammlung von S
	tadtpräsident Julian\nFresch\, dem Vorsitzenden des Rates der Stadt Wedel.
	\n\nInfos über die Einwohnerversammlung hat Wedel TV in einem Beitrag\nzus
	ammengefasst:\nhttps://wedel-tv.com/einwohnerversammlung-am-13-mai-2025-19
	-uhr-worum-geht-es/\n[https://wedel-tv.com/einwohnerversammlung-am-13-mai-
	2025-19-uhr-worum-geht-es/]\n\nUnd wer es näher wissen will\, lese den § 1
	3 der Hauptsatzung der Stadt Wedel\,\nder beinhaltet die Durchführung eine
	r jährlichen Einwohnerversammlung:\n\n(1) Die Stadtpräsidentin oder der St
	adtpräsident soll einmal im Jahr eine\nVersammlung der Einwohnerinnen und 
	Einwohner einberufen. Das Recht des Rates\,\ndie Einberufung einer Einwohn
	erversammlung zu verlangen\, bleibt unberührt.\n\n(2) Für die Einwohnerver
	sammlung ist von der Stadtpräsidentin oder dem\nStadtpräsidenten eine Tage
	sordnung aufzustellen. Zeit\, Ort und Tagesordnung der\nEinwohnerversammlu
	ng sind öffentlich bekanntzugeben. Die Tagesordnung kann aus\nder Einwohne
	rversammlung ergänzt werden\, wenn mindestens 50 % der anwesenden\nEinwohn
	erinnen und Einwohner einverstanden sind.\n\n(3) Die Stadtpräsidentin oder
	 der Stadtpräsident leitet die\nEinwohnerversammlung. Sie oder er kann die
	 Redezeit auf bis zu fünf Minuten je\nRednerin oder Redner beschränken\, f
	alls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung\nder Einwohnerversammlung erfor
	derlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.\n\n(4) Die Stadtpräsidenti
	n oder der Stadtpräsident berichtet in der\nEinwohnerversammlung über wich
	tige Angelegenheiten der Stadt und stellt diese\nzur Erörterung. Einwohner
	innen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu\nerteilen. Über Anr
	egungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen\nabzustimmen
	. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich\nfestz
	ulegen. Sie gelten als angenommen\, wenn für sie die Stimmen von mindesten
	s\n50 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine
	\nAbstimmung über Anregungen und Vorschläge\, die nicht die Angelegenheite
	n der\nStadt betreffen\, ist nicht zulässig.\n\n(5) Über jede Einwohnerver
	sammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die\nNiederschrift soll minde
	stens enthalten:\n\n1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung\,\n\n
	2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner\,\n\n3. die Ang
	elegenheiten\, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren\,\n\n4. den I
	nhalt der Anregungen und Vorschläge\, über die abgestimmt wurde und\n\n5. 
	das Ergebnis der Abstimmung.\n\nDie Niederschrift wird von der Stadtpräsid
	entin oder dem Stadtpräsidenten und\nder Protokollführerin oder dem Protok
	ollführer unterzeichnet.\n\n(6) Vorschläge und Anregungen der Einwohnerver
	sammlung\, die im Rat behandelt\nwerden müssen\, sollen diesem zur nächste
	n Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.
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	et die nächste Einwohnerversammlung der Stadt Wedel im Ratssaal des Rathau
	ses statt. Eingeladen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wed
	el. Diskutiert werden wichtige Angelegenheiten der Stadt, wie z. B. die Sa
	nierung des Haushalts und die Sicherheit in Wedel. Man kann Fragen stellen
	 und eigene Vorschläge und Anregungen einbringen. Geleitet wird die Versam
	mlung von Stadtpräsident Julian Fresch, dem Vorsitzenden des Rates der Sta
	dt Wedel.</p><p>Infos über die Einwohnerversammlung hat Wedel TV in einem 
	Beitrag zusammengefasst: <a href="https://wedel-tv.com/einwohnerversammlun
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	 wer es näher wissen will, lese den § 13 der Hauptsatzung der Stadt Wedel,
	 der beinhaltet die Durchführung einer jährlichen Einwohnerversammlung:</p
	><p>(1) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident soll einmal im Jahr e
	ine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das Recht des
	 Rates, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt un
	berührt.</p><p>(2) Für die Einwohnerversammlung ist von der Stadtpräsident
	in oder dem Stadtpräsidenten eine Tagesordnung aufzustellen. Zeit, Ort und
	 Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekanntzugeben. Die
	 Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn minde
	stens 50 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind.
	</p><p>(3) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident leitet die Einwohn
	erversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis zu fünf Minuten je Re
	dnerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführun
	g der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht
	 aus.</p><p>(4) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident berichtet in 
	der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten der Stadt und stell
	t diese zur Erörterung. Einwohnerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsc
	h das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerve
	rsammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen un
	d Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für 
	sie die Stimmen von mindestens 50 % der anwesenden Einwohnerinnen und Einw
	ohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, di
	e nicht die Angelegenheiten der Stadt betreffen, ist nicht zulässig.</p><p
	>(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Di
	e Niederschrift soll mindestens enthalten:</p><p>1. die Zeit und den Ort d
	er Einwohnerversammlung,</p><p>2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinne
	n und Einwohner,</p><p>3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohne
	rversammlung waren,</p><p>4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, übe
	r die abgestimmt wurde und</p><p>5. das Ergebnis der Abstimmung.</p><p>Die
	 Niederschrift wird von der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten und
	 der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet.</p><p>(6) V
	orschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung, die im Rat behandelt we
	rden müssen, sollen diesem zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt wer
	den.</p>
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