Rechtsanspruch & Ganztagsbetreuung – Stand und Perspektiven
Ab August 2026/Schuljahr 2026/27 gibt es für Erstklässler einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, der in den kommenden Jahren schrittweise auf Klassen 2 bis 4 ausgeweitet wird; ab 2029/30 besteht der Anspruch für alle Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufen. Mehr Plätze müssen geschaffen werden. Fragen nach Finanzierung (Stadt oder Eltern), Raumangebot, Inklusion und Qualität bleiben zentrale Themen.
Auf Einladung des Grünen-Ortsverbands Wedel diskutieren in der Bibliothek der Gebrüder-Humboldt-Schule:
· Malte Krüger, Sprecher für Bildungspolitik - Grüne Landtagsfraktion
· Verena Heyer, Sprecherin für Bildungspolitik - Grüne Fraktion Wedel
· Oliver Heyer, Fachdienstleitung Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wedel
Malte Krüger: "Der Rechtsanspruch ab 2026 ist ein Meilenstein für Bildungsgerechtigkeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine moderne Schule, die Lernen und Leben verbindet". Doch der Anspruch bringt Herausforderungen: Kommunen brauchen mehr qualifiziertes Personal und Räume; die kommunalen Haushalte sind belastet. Wedel kämpft bereits mit knappen Räumen und vielen Schulcontainern; der Fachkräftemangel erschwert Personalgewinn.
Was bedeutet der Rechtsanspruch? Laut SGB VIII muss Betreuungsangebot an fünf Tagen je acht Stunden vorgehalten werden; auch in Ferien ist es möglich, Länder können eine maximale Schließzeit von vier Wochen festlegen; das Angebot ist freiwillig.
Wir freuen uns auf den Input von Malte Krüger und eine anschließende Diskussion mit Eltern, Mitarbeiter*innen in Schulen und im Ganztag und allen Interessierten zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung.